Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Sicherheitsdienstleistungen der Firma Grand Secure
§1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Firma Grand Secure, Inhaber Andreas Schneider (nachfolgend „Grand Secure“ genannt) und Kunden über die Erbringung personeller Sicherheitsdienstleistungen wie Objektschutz, Streifendienst, Veranstaltungsschutz, Revierkontrollen und Alarmverfolgung. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§2 Vertragsabschluss und Leistungsbeschreibung
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots oder einer Auftragsbestätigung zustande. Die genauen Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag, Dienstplan oder Einsatzkonzept. Änderungen bedürfen der Schriftform. Grand Secure bestimmt die eingesetzten Mitarbeiter unter Beachtung fachlicher Eignung und behält sich Personalwechsel vor.
§3 Leistungserbringung
Die Mitarbeiter von Grand Secure handeln im Rahmen des vereinbarten Auftrages. Weisungen Dritter (z. B. Hausverwalter, Besucher) sind nur zu befolgen, wenn sie dem Auftrag nicht widersprechen. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter ungehinderten Zugang zu den zu sichernden Objekten haben und ordnungsgemäß eingewiesen werden.
§4 Pflichten des Kunden
- Bereitstellung notwendiger Schlüssel, Pläne, Zugänge, Informationen
- Information über besondere Gefahrenquellen (z. B. Hunde, Anlagen, Alarme)
- Klare Festlegung von Eskalationsregeln (z. B. Polizei informieren, Meldung bei Vorkommnissen)
§5 Haftung
- Grand Secure haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gehaftet – und auch dann nur beschränkt auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden.
- Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder Strafgebühren Dritter (z. B. Polizei-, Feuerwehr-, Alarmverfolgungskosten) ist ausgeschlossen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
- Grand Secure haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Naturereignisse, technische Ausfälle oder Dritte entstehen, sofern diese nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegen.
- Eine Haftung für Schäden, die durch strafbare Handlungen Dritter (z. B. Einbruch, Vandalismus, Diebstahl) entstehen, wird ausgeschlossen – außer, Grand Secure hat grob fahrlässig gehandelt.
- Der Kunde hat Mängel oder Beanstandungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, entfällt die Haftung für hierdurch verursachte Schäden.
§6 Einsatzzeiten / Vertretung / Streiks
Grand Secure bemüht sich, die vereinbarten Zeiten zuverlässig einzuhalten. Bei kurzfristigem Personalausfall (z. B. Krankheit, Streik) wird Grand Secure angemessen Ersatz organisieren. Ein Anspruch auf durchgängige Leistungserbringung besteht nicht, wenn Umstände außerhalb der Kontrolle von Grand Secure dies unmöglich machen.
§7 Vertragslaufzeit / Kündigung
Verträge werden befristet oder unbefristet geschlossen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten.
§8 Datenschutz
Grand Secure verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO ausschließlich zur Durchführung der Sicherheitsdienstleistungen. Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn dies gesetzlich erlaubt oder vertraglich notwendig ist (z. B. Notrufleitstelle, Polizei). Weitere Infos siehe Datenschutzrichtlinie auf unserer Website.
§9 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand ist der Sitz von Grand Secure, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen Wohnsitz im Inland hat.
- Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam. Die Parteien verpflichten sich, eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Regelung zu vereinbaren.