AGB Sicherheitstechnik

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Grand Secure

Teil A – Allgemeiner Teil

§1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma Grand Secure, Inhaber Andreas Schneider, gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend “Kunde”). Sie gelten auch für künftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

§2 Vertragsabschluss

Angebote auf der Website oder in Werbematerialien sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein individuelles Angebot schriftlich annimmt oder Grand Secure eine Bestellung schriftlich bestätigt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

§3 Mitwirkungspflicht

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen bereitzustellen und Grand Secure frühzeitig über relevante Umstände zu informieren. Grand Secure ist berechtigt, zur Leistungserfüllung qualifizierte Dritte einzusetzen.

§4 Eigentums- und Nutzungsrechte

Alle Unterlagen, Pläne, Zeichnungen und technischen Informationen bleiben Eigentum von Grand Secure. Der Kunde erhält lediglich ein nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragslaufzeit.

§5 Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Fälligkeit, Laufzeiten und Zahlungsfristen richten sich nach dem jeweiligen Angebot. Bei Zahlungsverzug behält sich Grand Secure vor, Leistungen zu sperren oder den Vertrag fristlos zu kündigen.

§6 Haftung

  1. Haftungsumfang: Grand Secure haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  2. Wesentliche Vertragspflichten: Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Grand Secure auch für einfache Fahrlässigkeit. In solchen Fällen ist die Haftung jedoch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Ausschluss mittelbarer Schäden: Für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden durch Dritte (z. B. infolge Fehlalarme, Netzausfall, Einbruch etc.) übernimmt Grand Secure keine Haftung, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
  4. Haftung gegenüber Unternehmern: Ist der Kunde Unternehmer (§14 BGB), ist die Haftung bei grober Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Grand Secure nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  5. Haftungsausschluss bei externer Einflussnahme: Grand Secure haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, Netzausfälle von Drittanbietern (z. B. SIM-Karten-Provider) oder Handlungen Dritter (z. B. Diebstahl, Vandalismus, Sabotage).
  6. Verpflichtung zur Mängelanzeige: Der Kunde hat Mängel und Störungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine rechtzeitige Anzeige, entfällt die Haftung für daraus resultierende Folgeschäden.
  7. Haftung bei Beratung: Beratungen durch Mitarbeiter oder beauftragte Vertreter von Grand Secure erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich. Eine Haftung ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.

§7 Datenschutz

Grand Secure verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO. Eine detaillierte Datenschutzerklärung ist auf der Website einsehbar. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.

§8 Sonstiges

  1. Erfüllungsort & Gerichtsstand: Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von Grand Secure, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen inländischen Wohnsitz hat.
  2. Datenübertragung & Netzgebühren: Grand Secure übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit öffentlicher Netzwerke oder die Übertragungssicherheit von Meldungen. Gebühren von Dritten (z. B. Mobilfunkanbieter, Polizei, Feuerwehr) trägt der Kunde.
  3. Ersatzteile & Fremdleistungen: Grand Secure ist nicht verpflichtet, nicht mehr erhältliche Ersatzteile zu beschaffen, wenn dies wirtschaftlich unzumutbar ist. Zur Vertragserfüllung können externe Dienstleister beauftragt werden.
  4. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung zu vereinbaren.